Ein Führerscheingutachten wird durchgeführt, um die Sehfähigkeit einer Person zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Besonders für bestimmte Führerscheinklassen wie LKW-, Bus- oder Taxischeine (z. B. P-Schein) ist diese Untersuchung unerlässlich. Das Gutachten erfolgt beim Augenarzt, da eine präzise Überprüfung der Sehleistung notwendig ist, um die Fahreignung zu gewährleisten.
Der ADAC und der Berufsverband der Augenärzte (BVA) empfehlen, ab dem 40. Lebensjahr einmal jährlich eine augenärztliche Untersuchung durchzuführen – zum Schutz der eigenen Sehkraft und für die Sicherheit im Straßenverkehr. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren, sodass krankhafte Veränderungen durch den Vergleich von Befundfotos frühzeitig erkannt werden können.
Was wird untersucht?
Mit der Spaltlampe prüfen wir alle Abschnitte des Auges auf mögliche Erkrankungen sowie die für den Straßenverkehr relevanten Sehfunktionen:
- Sehschärfe unter Tageslichtbedingungen
- Beidäugige Zusammenarbeit
- Gesichtsfeld beider Augen
- DämmerungssehenUntersuchungen des Dämmerungssehens bestimmt die Fähigkeit, bei schwachem Licht zu sehen. (mit und ohne Blendung)
- Nachtkurzsichtigkeit
- Farbsehen
- das räumliche Sehen.
Basierend auf den Untersuchungsergebnissen empfehlen wir Ihnen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Sehvermögens im Straßenverkehr. Alle Ergebnisse und Beratungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden ausschließlich Ihnen persönlich zur Verfügung gestellt.
FAQs
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Für welche Führerscheinklassen benötige ich ein augenärztliches Gutachten?
Unter anderem für bestimmte Fahrerlaubnisklassen wie LKW, Bus oder Personenbeförderung. Welche Untersuchung Sie genau benötigen, richtet sich nach der jeweiligen Führerscheinklasse und den gesetzlichen Vorgaben.
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Wie lange dauert die Untersuchung?
Planen Sie in der Regel etwa 60 Minuten ein. Ist eine Pupillenerweiterung erforderlich, kann der Termin entsprechend länger dauern.
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Kann ich nach der Untersuchung selbst Auto fahren?
In den meisten Fällen ja. Wurden die Pupillen erweitert, kann das Sehvermögen für einige Stunden eingeschränkt sein – dann sollten Sie nicht selbst fahren.
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Was muss ich zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie Ihre aktuelle Brille oder Kontaktlinsen mit. Falls Sie bereits Unterlagen von der Führerscheinstelle erhalten haben, bringen Sie diese ebenfalls mit.
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Was passiert, wenn eine Sehbeeinträchtigung festgestellt wird?
Nicht jede Auffälligkeit bedeutet, dass Sie keine Fahrerlaubnis erhalten. Häufig lässt sich das Sehvermögen durch eine passende Brille oder Kontaktlinsen ausreichend verbessern. Liegt eine Augenerkrankung vor, beraten wir Sie über die weiteren Behandlungsmöglichkeiten.