Ein Führerscheingutachten wird durchgeführt, um die Sehfähigkeit einer Person zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Besonders für bestimmte Führerscheinklassen wie LKW-, Bus- oder Taxischeine (z. B. P-Schein) ist diese Untersuchung unerlässlich. Das Gutachten erfolgt beim Augenarzt, da eine präzise Überprüfung der Sehleistung notwendig ist, um die Fahreignung zu gewährleisten.

Der ADAC und der Berufsverband der Augenärzte (BVA) empfehlen, ab dem 40. Lebensjahr einmal jährlich eine augenärztliche Untersuchung durchzuführen – zum Schutz der eigenen Sehkraft und für die Sicherheit im Straßenverkehr. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren, sodass krankhafte Veränderungen durch den Vergleich von Befundfotos frühzeitig erkannt werden können.

Was wird untersucht?

Mit der Spaltlampe prüfen wir alle Abschnitte des Auges auf mögliche Erkrankungen sowie die für den Straßenverkehr relevanten Sehfunktionen: 

  • Sehschärfe unter Tageslichtbedingungen
  • Beidäugige Zusammenarbeit
  • Gesichtsfeld beider Augen
  • Dämmerungssehen (mit und ohne Blendung)
  • Nachtkurzsichtigkeit
  • Farbsehen
  • das räumliche Sehen.

Basierend auf den Untersuchungsergebnissen empfehlen wir Ihnen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Sehvermögens im Straßenverkehr. Alle Ergebnisse und Beratungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden ausschließlich Ihnen persönlich zur Verfügung gestellt.